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Rohrreinigung in der Mietwohnung Aachen: Wer zahlt?

Aktualisiert am 07.09.2026 · Rohrreinigung Aachen

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Kurzantwort: Ob Mieter oder Vermieter zahlt, hängt von der Ursache ab. Hat der Mieter die Verstopfung verursacht, zahlt er selbst. Liegt das Problem in der Hauptleitung oder am Hausanschluss, ist der Vermieter zuständig. Kein Verschulden zu belegen? Im Zweifel Vermieter.

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Das Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip ist die wichtigste Regel: Wer die Verstopfung verursacht hat, zahlt. Das klingt einfacher als es ist, denn die Beweislast liegt oft in einer Grauzone.

  • Mieter zahlt: Feuchttücher, Hygieneartikel, Essensreste oder übermäßiges Fett wurden vom Mieter in den Abfluss gegeben und haben die Verstopfung verursacht.
  • Vermieter zahlt: Naturverschleiß, Kalkablagerungen, Wurzeleinwüchse, Rohrversatz oder ein Defekt an der Hauptleitung liegen vor.
  • Grauzone: Haare im Duschablauf, normale Kalkablagerungen über Jahre, leichte Ablagerungen ohne klaren Verursacher. Hier gibt es keine eindeutige Rechtslage.

Was steht im Mietvertrag?

Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die die Kosten für kleinere Verstopfungen auf den Mieter abwälzen. Solche Klauseln sind aber nur unter bestimmten Bedingungen rechtswirksam:

  • Die Klausel muss klar formuliert sein.
  • Sie darf den Mieter nicht unangemessen benachteiligen.
  • Manche dieser Klauseln sind gerichtlich als unwirksam eingestuft worden.

Sind Sie unsicher, ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, kann der Mieterschutzbund Auskunft geben.

Was tun bei einer Verstopfung in der Mietwohnung?

  1. Vermieter oder Hausverwaltung sofort informieren, am besten schriftlich mit Datum und Beschreibung des Problems.
  2. Nicht eigenmächtig beauftragen, wenn Sie unsicher sind, wer haftet. Das kann die Kostenfrage zu Ihren Ungunsten klären.
  3. Im Notfall (Rückstau, drohender Wasserschaden) dürfen Sie selbst einen Betrieb beauftragen und die Kosten beim Vermieter geltend machen. Schäden fotografisch dokumentieren.

Wer kümmert sich um die Hauptleitung?

Liegt die Verstopfung in der Hauptleitung oder am Hausanschluss, ist eindeutig der Eigentümer zuständig. Das gilt auch, wenn mehrere Wohnungen betroffen sind oder im Erdgeschoss Wasser zurückläuft. In diesem Fall sollten alle betroffenen Mieter den Vermieter gemeinsam und schriftlich informieren.

Hausordnung und Pflichten des Mieters

Unabhängig von der Kostenfrage hat jeder Mieter die Pflicht, sorgfältig mit der Mietsache umzugehen. Dazu gehört auch:

  • Nur geeignete Materialien in den Abfluss geben.
  • Offensichtliche Schäden oder Verstopfungen dem Vermieter unverzüglich melden.
  • Siphons und zugängliche Abflusssiebe regelmäßig reinigen.

Fazit

Bei Rohrverstopfungen in der Mietwohnung gilt: ruhig bleiben, dokumentieren und den Vermieter informieren. Wer vorschnell auf eigene Kosten beauftragt, verschenkt möglicherweise seinen Anspruch auf Kostenerstattung.

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